Da wir im Oberallgäu bereits seit Anfang Juni unter einem Inzidenzwert unter 30 liegen, heute aktuell bei 15,4 wurden auch in Bayern weiter Lockerungen eingeführt.
Was ist jedoch bei Ihrer Ankunft zu beachten?
Sie benötigen entweder…
- einen negativen PCR Test oder einen bestätigten Schnelltest aus einer der Teststationen
- eine Genesungsbescheinigung, wenn Sie in der Vergangenheit an Covid19 erkrankt waren
- Nachweis über eine vollständige Impfung
Bitte beachten Sie, dass in Bayern, bei betreten von öffentlichen Geschäften, sowie bei der Gastronomie eine FFP2 Maske Pflicht ist.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.