Skifahren im Allgäu

Bei Anreise in die Ferienwohnung benötigen Sie die 2G Regeln. Wir bitten Sie, die entsprechenden Nachweise mitzubringen.

Wintersport im Allgäu wieder möglich. Mit 2G können Sie entspannt Ihrem Wintersport nachgehen. Einmal Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis vorlegen, dieser wird dann von den Liftbetreibern eingelesen.  Somit müssen Sie bei wiederkommen am selbigen Skilift den Nachweis nicht mehr erbringen.

Richtlinien:
Wir bitten Sie, die derzeit gültigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus einzuhalten:
– halten Sie mind. 1,5 Meter Abstand
– tragen Sie eine FFP2-Maske
– halten Sie sich an die Nies- und Hustetikette

Beförderung nur für Geimpfte oder Genesene (2G). Ausnahmen bilden Schülerinnen und Schüler, welche regelmäßig in der Schule getestet werden (derzeit gültig bis 12.01.2022). Im Kassenbereich, im Anstehbereich sowie in den Sesseln und Kabinen gilt FFP2-Maskenpflicht.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Familie Kellermann